Regeln für Bewertungen
Fassung vom 28.10.2026.
Für wen diese Richtlinie gilt
Diese Richtlinie gilt für Bewertungen über Unternehmensberatungen auf unserer Plattform, für öffentliche Antworten der Beratungen und dafür, wie wir beides prüfen. Sie erklärt auch, was geschieht, wenn eine Bewertung beanstandet wird. Datenschutzrechte erläutern wir zusätzlich in unserer Datenschutzerklärung. Das Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber regelt diese Richtlinie nicht.
1 · Wer bewerten darf
Du darfst eine Beratung bewerten, wenn Du tatsächlich dort gearbeitet hast – beispielsweise als angestellte Person, Werkstudentin oder Werkstudent, Praktikantin oder Praktikant oder selbstständig im Rahmen eines tatsächlichen Tätigkeitseinsatzes. Ob Du dort noch tätig bist, spielt keine Rolle.
Ein Bewerbungsgespräch, eine Absage oder ein Eindruck von außen reichen nicht. Du darfst keine Bewertung im Namen anderer Personen veröffentlichen und niemandem eine Bewertung verkaufen oder gegen eine Gegenleistung abgeben. Auch mehrere Konten oder E-Mail-Adressen dürfen nicht benutzt werden, um dieselbe Beratung mehrfach zu bewerten.
Eine Bewertung je Person und Beratung: Bist Du noch dort beschäftigt, kannst Du nach zwölf Monaten eine neue Bewertung abgeben; sie ersetzt die bisherige. Bist Du dort nicht mehr tätig, kannst Du Deine vorhandene Bewertung bearbeiten, aber keine zusätzliche Stimme abgeben.
Du wählst den Eintrag der Beratung aus unserem Verzeichnis. Manche Beratungen haben mehrere getrennte Einträge. Entscheidend ist, für welchen Bereich Du tatsächlich tätig warst. Fehlt ein Eintrag, kannst Du ihn vorschlagen. Führungskräfte und Personen aus Personalabteilungen dürfen ebenso bewerten; ihre berufliche Rolle macht die Bewertung nicht automatisch unzulässig.
Wir fordern bei der Abgabe normalerweise keinen Beschäftigungsnachweis an. Bei einer konkreten Beanstandung können wir prüfen, ob Du dort tatsächlich gearbeitet hast (Abschnitt 8).
2 · Was in eine Bewertung gehört
Schreibe aus Deiner eigenen Erfahrung, möglichst konkret und sachlich. Eine Ich-Form ist hilfreich, macht aber aus einer überprüfbaren Aussage nicht automatisch eine Meinung. Achte darauf, dass überprüfbare Tatsachenbehauptungen zutreffen und Du sie im Streitfall nachvollziehbar erläutern kannst.
Beschreibe lieber, was passiert ist, statt zu verallgemeinern. „In meinen ersten drei Monaten hatte ich vier verschiedene Projektleitungen“ ist beispielsweise konkreter als „Hier ist alles chaotisch“. Verzichte möglichst auf Aussagen wie „alle“, „immer“ oder „nie“, wenn Du sie nicht belegen kannst. Auch kritische Bewertungen sind willkommen; persönliche Angriffe sind es nicht.
3 · Was nicht in eine Bewertung gehört
Wir veröffentlichen keine Inhalte, die gegen geltendes Recht oder diese Richtlinie verstoßen. Insbesondere nicht:
- Unnötig identifizierende Angaben über andere Menschen: private Namen, Initialen, eindeutige Umschreibungen, Kontaktdaten oder Profil-Links. Rollenbeschreibungen wie „mein Teamlead“ sind nur unproblematisch, wenn dadurch nicht eine bestimmte Person identifizierbar wird.
- Sensible private Angaben anderer Personen: etwa zu Gesundheit, Religion, Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Beziehungen oder Sexualleben.
- Rechtswidrige Beleidigungen, Drohungen und gezielte persönliche Herabwürdigungen. Deutliche, auch zugespitzte sachbezogene Kritik ist nicht schon eine Beleidigung.
- Werbung, Spam, fremde Texte sowie ohne Berechtigung veröffentlichte vertrauliche Geschäfts- oder personenbezogene Informationen.
- Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen oder frei erfundene Beschäftigungserfahrungen.
Nicht jede Namensnennung oder negative Meinung ist automatisch rechtswidrig. Wir prüfen den Zusammenhang und können Angaben schwärzen, eine Überarbeitung anregen oder den Inhalt ganz oder teilweise nicht veröffentlichen.
4 · Meinung oder Tatsachenbehauptung?
Eine Meinung sagt, wie Du etwas einschätzt oder erlebt hast. Sie genießt einen weiten rechtlichen Schutz – auch wenn sie scharf ausfällt. Eine Tatsachenbehauptung sagt, dass ein konkreter Umstand vorliegt oder etwas geschehen ist; das lässt sich grundsätzlich überprüfen. Entscheidend ist der Sinn der Aussage im Zusammenhang, nicht allein ihre Formulierung.
| Beispiel für eine persönliche Bewertung | Beispiel für eine überprüfbare Aussage |
|---|---|
| „Ich habe mich durch die Arbeitslast überfordert gefühlt.“ | „Ich habe regelmäßig 70 Stunden pro Woche gearbeitet.“ |
| „Für mich war die Bezahlung zu niedrig.“ | „Ich erhielt in drei Monaten nur zwei Monatsgehälter.“ |
| „Das Feedback kam mir zu selten.“ | „Ich hatte während meiner zweijährigen Beschäftigung kein Feedbackgespräch.“ |
„Meiner Meinung nach“ macht aus einer Tatsachenbehauptung keine Meinung. Wenn Du etwa schreibst, eine Beratung habe regelmäßig Lohn nicht gezahlt, ist das eine überprüfbare Behauptung, auch mit einer solchen Einleitung. Nicht jede Bewertung muss Unterlagen enthalten; überprüfbare Angaben solltest Du aber nur machen, wenn sie zutreffen und bei einer konkreten Beanstandung nachvollziehbar erläutert werden können.
Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
5 · Wie wir vor der Veröffentlichung prüfen
Jede Bewertung wird von einem Menschen gelesen, bevor sie erscheint. Ein technischer Vorabgleich kann beispielsweise Namen, Kontaktdaten oder Links markieren und auffällige Einträge zur Prüfung vorziehen. Ein automatisches Mustererkennungsergebnis allein entscheidet nicht über Veröffentlichung oder Löschung.
Wir streben eine Bearbeitung innerhalb von fünf Werktagen an. Bei besonders dringenden Fällen handeln wir schneller.
- Ist eine Bewertung zulässig, veröffentlichen wir sie.
- Enthält sie einzelne identifizierende oder unzulässige Passagen, können wir diese schwärzen, ohne Deinen verbleibenden Text inhaltlich neu zu formulieren. Wir informieren Dich und ermöglichen Dir, die veröffentlichte Fassung einzusehen.
- Erfordert ein größerer Teil eine Änderung, bitten wir Dich um eine neue Fassung. Diese wird erneut geprüft.
- Können wir eine Bewertung nicht veröffentlichen, teilen wir Dir unsere Entscheidung mit und erläutern die maßgeblichen Gründe und verfügbaren Rechtsbehelfe.
Du kannst eine Ablehnung oder andere Moderationsentscheidung über den in der Nachricht genannten Kontaktweg formlos zur erneuten Prüfung vorlegen. Gesetzliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt. Wenn wir aufgrund gesetzlicher Pflichten unverzüglich Inhalte entfernen müssen, können wir nicht immer vorher benachrichtigen.
6 · Welche Angaben über Dich erscheinen
Du benötigst für eine Bewertung ein Konto mit Namen und E-Mail-Adresse. Dein Name und Deine E-Mail-Adresse erscheinen nicht an Deiner Bewertung. Eine vollständige Anonymität können wir Dir jedoch nicht versprechen.
Bei einer Beratung mit 50 oder mehr Beschäftigten zeigen wir grundsätzlich Deine angegebene Rolle und das Quartal an. Bei Beratungen mit weniger als 50 Beschäftigten zeigen wir stattdessen nur das Jahr und keine Rolle. Wenn Angaben auch darüber hinaus die Gefahr erhöhen, dass man Dich identifizieren kann, können wir sie weiter verallgemeinern oder weglassen. Ist die Größe einer Beratung nicht verlässlich bekannt, wählen wir die datensparsamere Anzeige. Standort und genauer Monat erscheinen nicht als Profilangabe an der Bewertung.
Wir erheben kein Geschlecht für Bewertungen und erstellen keine Auswertung nach Geschlecht.
Beratungen sehen im normalen Profilbereich dieselben Angaben über eine Bewertung wie andere Besucherinnen und Besucher. Im Beanstandungsverfahren können sie jedoch zusätzliche sachbezogene, identitätsgeschützte bzw. soweit möglich anonymisierte Informationen oder geschwärzte Nachweise erhalten, soweit dies nach einer Einzelfallprüfung für eine rechtmäßige Überprüfung erforderlich ist (Abschnitt 8).
Die technische Zuordnung zwischen Deinem Konto und Deiner Bewertung wird getrennt gespeichert und durch eingeschränkte Zugriffsrechte geschützt. Zugriffe über die dafür vorgesehenen internen Anwendungsfunktionen werden protokolliert. Direkte technische Administrationszugriffe sind auf erforderliche Ausnahmefälle beschränkt und unterliegen zusätzlichen organisatorischen Sicherheitsregeln. Eine vollständige Protokollierung jedes denkbaren technischen Zugriffs oder absolute Anonymität versprechen wir nicht.
Personenbezogene Daten geben wir nicht allein auf Wunsch einer Beratung heraus. Eine Weitergabe kann aber unter gesetzlichen Voraussetzungen, etwa aufgrund wirksamer gesetzlicher Auskunftspflichten oder gerichtlicher Verfahren, erforderlich sein.
Wichtig ist auch Dein eigener Text: Eine besondere Rolle, ein genau beschriebenes Projekt oder ein seltenes Ereignis kann Rückschlüsse auf Dich ermöglichen – auch ohne öffentlich angezeigten Namen. Vermeide unnötig identifizierende Details.
7 · Bewertungen ändern, entfernen und Konto löschen
Solange Deine Bewertung Deinem Konto zugeordnet ist, kannst Du sie jederzeit ändern oder löschen. Nach einer Änderung prüfen wir die neue Fassung vor Veröffentlichung. Die ausgewählte Beratung kannst Du nach einer Veröffentlichung nicht einfach wechseln; wenn Du den falschen Eintrag gewählt hast, wende Dich an uns. Gegebenenfalls ist eine neue Bewertung erforderlich.
Löschst Du eine Bewertung, nehmen wir sie aus der öffentlichen Anzeige und den Bewertungsdurchschnitten. Technisch notwendige Daten können für eine begrenzte Zeit gespeichert bleiben, soweit dafür eine Rechtsgrundlage besteht, beispielsweise bei einem konkreten Rechtsstreit. Das erläutert unsere Datenschutzerklärung.
Wenn Du Dein Konto löschst, entscheidest Du selbst, was mit Deinen Bewertungen passiert. Du kannst sie mitlöschen oder ausdrücklich wählen, dass sie trotz Kontolöschung weiter öffentlich bleiben. In diesem Fall entfernen wir die direkte Kontoverknüpfung; der veröffentlichte Text bleibt zunächst im bisherigen Wortlaut stehen. Er kann weiterhin Rückschlüsse auf Dich ermöglichen. Deine Entscheidung für die weitere Veröffentlichung kannst Du jederzeit auch ohne Konto widerrufen. Wir stellen dafür einen sicheren Weg bereit. Gesetzliche Rechte anderer Personen, Meldeverfahren und gegebenenfalls erforderliche Entfernung rechtswidriger Inhalte gelten unabhängig davon weiter. Eine vollständige Anonymisierung können wir nicht versprechen.
Nach Trennung der Kontoverknüpfung steht Dir die Selbstbearbeitung über dieses Konto nicht mehr zur Verfügung. Auch Suchmaschinen-Caches und Archivkopien Dritter lassen sich nicht in jedem Fall sofort beseitigen.
8 · Wenn eine Beratung Deine Bewertung beanstandet
Eine Beratung kann insbesondere anführen, dass Du dort niemals gearbeitet hast, dass bestimmte Tatsachenbehauptungen falsch sind oder dass ein Inhalt beleidigend, vertraulich, rechtswidrig personenbezogen oder manipulativ ist. Auch andere Betroffene können rechtswidrige Inhalte melden.
So läuft die Prüfung ab:
- Keine automatische Sperre: Eine Beanstandung allein entfernt die Bewertung nicht. Ist ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig, machen wir ihn unverzüglich nichtöffentlich. Bei einem ernsthaften Verdacht können wir im Einzelfall bis zur Klärung vorläufig sperren; sonst bleibt die Bewertung zunächst sichtbar.
- Beschäftigung bestritten: Erklärt die Beratung konkret, dass Deiner Bewertung kein tatsächlicher Beschäftigungs- oder Tätigkeitskontakt zugrunde liege, prüfen wir dies grundsätzlich auch ohne weitere Belege der Beratung. Bei Beschwerden über einzelne Aussagen muss sie die betroffenen Aussagen soweit möglich benennen und erläutern.
- Wir wenden uns an Dich: Bei notwendiger Aufklärung erhältst Du die Beanstandung im erforderlichen Umfang und eine angemessene Antwortfrist. Regulär geben wir zehn Kalendertage ab nachweisbarer Zustellung; bei berechtigtem Grund kann die Frist einmal um sieben Tage verlängert werden. Ist die elektronische Zustellung nicht belegbar, geben wir regelmäßig mindestens vierzehn Tage ab dem dokumentierten Versand und prüfen Zustellfehler gesondert. In Eilfällen können frühere vorläufige Schutzmaßnahmen notwendig sein.
- Gegebenenfalls Nachweise: Wir können einen geeigneten Beleg für den tatsächlichen Kontakt oder für eine entscheidende Tatsachenbehauptung erbitten, beispielsweise einen geschwärzten Arbeitsvertrag, ein Arbeitszeugnis, eine Lohnabrechnung, einen Projektvertrag oder einen anderen geeigneten Tätigkeitsnachweis. Reiche bitte nur die erforderlichen Angaben ein; wir prüfen auch die Eignung einer geschwärzten Fassung.
- Schutz Deiner Angaben: Deine Originalantwort und Deine Originalnachweise gehen nicht automatisch an die Beratung. Wir prüfen, welche anonymisierten Sachinformationen und gegebenenfalls zusätzlich geschwärzten Unterlagen sie benötigt, um den Vorgang nachvollziehen zu können. Dabei berücksichtigen wir Dein Identifizierungsrisiko. Wir können nicht garantieren, dass sich aus den notwendigen Sachinformationen niemals Rückschlüsse auf Deine Person ergeben.
- Entscheidung: Wir wägen die Umstände ab und informieren Dich und die beanstandende Seite über das Ergebnis und, soweit gesetzlich erforderlich, die Begründung und Rechtsbehelfe.
Wenn Du trotz wirksamer Aufforderung nicht antwortest oder der Kontakt nicht hinreichend überprüft werden kann, können wir die Bewertung offline nehmen. Sie wird dadurch nicht notwendigerweise sofort endgültig aus unseren Systemen gelöscht. Meldest Du Dich später, prüfen wir den Fall erneut; eine automatische Wiederveröffentlichung gibt es nicht.
9 · Rechtswidrige Inhalte melden
Jede Person kann eine möglicherweise rechtswidrige Bewertung ohne Nutzerkonto melden. Im Bewertungsbereich stellen wir dafür einen elektronischen Meldeweg bereit.
Die Meldung sollte angeben, um welche Bewertung und welche Stelle es geht, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person, soweit gesetzlich erforderlich, und die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Wir bestätigen den Eingang, prüfen sorgfältig und informieren nach den gesetzlichen Vorgaben über die Entscheidung und verfügbare Rechtsbehelfe.
Der Meldeweg steht auch Personen offen, die sich selbst in einer Bewertung wiedererkennen, obwohl sie keine Mitglieder oder Vertragspartner sind.
10 · Transparenz bei entfernten Bewertungen
Werden bei einer Beratung mehrere Bewertungen im Rahmen einer Prüfung nichtöffentlich geschaltet oder entfernt, können wir auf dem Profil einen sachlichen Hinweis anzeigen, dass die angezeigte Bewertungszahl vorübergehend verändert ist. Daraus folgt kein Vorwurf gegen die Beratung oder die Bewertenden.
Der Hinweis darf nicht zum Rückschluss auf einzelne Personen führen. Entfernte Bewertungen werden bei der Berechnung des angezeigten Durchschnitts nicht mitgezählt. Wir legen nicht allein wegen einer Beanstandung ein vollständiges Firmenprofil still.
11 · Was Beratungen dürfen – und was nicht
Beratungen dürfen ihre Beschäftigten sachlich und ohne Druck auf die allgemeine Möglichkeit einer Bewertung aufmerksam machen. Nicht erlaubt ist, gute Noten zu verlangen, Vorteile für Bewertungen zu versprechen, nur erwartbar zustimmende Personen gezielt anzusprechen, zur Offenlegung einer Bewertung zu drängen oder Änderungen/Löschungen unter Druck zu erzwingen.
Öffentliche Antworten: Jede gelistete Beratung kann sich kostenlos verifizieren lassen und auf Bewertungen antworten oder sie beanstanden. Ein bezahltes Profil ist dafür nicht erforderlich. Vorgesehen ist eine öffentliche Antwort je Bewertung; sie kann bearbeitet oder entfernt werden und wird ebenfalls vor Veröffentlichung geprüft.
Eine Antwort darf Dich nicht deanonymisieren. Nicht zulässig sind Identifizierungsversuche durch Namen, Initialen, Beschäftigungsdaten, Projektbeschreibungen, Hinweise auf Personalakten, vermeintliche Zuordnung zu einer konkreten Person, Drohungen oder die Preisgabe anderer vertraulicher personenbezogener Angaben. Dies gilt auch, wenn die Beratung meint, eine Person erkannt zu haben. Antworten mit solchen Inhalten werden nicht veröffentlicht oder müssen angepasst werden. Sachliche Gegendarstellungen bleiben möglich.
Die Prüfung und die Bewertungsberechnung erfolgen unabhängig davon, ob die Beratung ein kostenpflichtig gestaltetes Profil hat.
Setzt Dein Arbeitgeber Dich unter Druck, kannst Du uns darüber informieren. Wir können Deine Bewertung prüfen und Dir allgemeine Anlaufstellen nennen, erteilen aber keine individuelle Rechtsberatung.
12 · Was wir zusagen – und was nicht
| Wir sagen zu | Wir können nicht zusagen |
|---|---|
| Wir zeigen Deinen Kontonamen und Deine E-Mail-Adresse nicht öffentlich an und schützen sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. | Dass wir nicht wissen, wer Du bist, oder dass eine Identifizierung durch andere vollständig ausgeschlossen ist. |
| Wir prüfen rechtliche Beanstandungen sorgfältig und nehmen unsere gesetzlichen Pflichten als Betreiber wahr. | Dass sich rechtliche Schritte nie gegen Dich richten oder wir Deine Rechtsanwalts-/Gerichtskosten tragen. |
| Wir entfernen eine Bewertung nicht allein, weil eine Beratung mit der Kritik nicht einverstanden ist. | Dass jede Bewertung unabhängig von konkreten Rechtsverletzungen online bleibt. |
| Wir informieren über Moderationsentscheidungen und stellen erforderliche Begründungen und Rechtsbehelfsinformationen bereit. | Dass jede Information vor einer möglicherweise sofort erforderlichen Maßnahme erfolgen kann. |
| Wir beschränken und protokollieren den Zugriff auf die direkte Zuordnung zwischen Konto und Bewertung. | Dass bei einem Verfahren niemals notwendige, datenschutzrechtlich geprüfte Sachinformationen oder geschwärzte Nachweise an Dritte gehen. |
| Du kannst eine aktive, Deinem Konto zugeordnete Bewertung ändern und löschen. | Dass bereits von Dritten archivierte Inhalte sofort verschwinden. |
Wir führen keinen Rechtsstreit im Namen der Bewertenden und übernehmen dafür keine Kosten. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an.
13 · Änderungen dieser Richtlinie
Wenn sich unser Verfahren ändert, passen wir diese Richtlinie an. Jede Fassung erhält ein Datum; wesentliche Änderungen kündigen wir nach den geltenden Anforderungen an. Maßgeblich bleibt das jeweils anwendbare Recht.