Allgemeine Geschäftsbedingungen
In&Out Consulting GmbH
Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 B2C – Mentoring-Programm
- § 4 B2B – Employer Branding Partnerschaften
- § 5 B2B – Talentvermittlung
- § 6 Plattform – Gehalts- und Arbeitgeberbewertungen
- § 7 Registrierung und Nutzerkonto
- § 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- § 9 Widerrufsrecht (nur B2C)
- § 10 Laufzeit und Kündigung
- § 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- § 12 Haftung und Gewährleistung
- § 13 Datenschutz und Marketing-Kommunikation
- § 14 Änderungen der AGB
- § 15 Schlussbestimmungen
- Anhang 1 – Widerrufsbelehrung
- Anhang 2 – Muster-Widerrufsformular
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
In&Out Consulting GmbH Birketweg 21, 80639 München Geschäftsführer: Tobias Niclas Siebold und Moritz Wolf E-Mail: contact@in-and-out-consulting.com Website: https://in-and-out-consulting.com
(nachfolgend „In&Out" oder „Anbieter")
und ihren Kunden, Partnern und Nutzern (nachfolgend je nach Kontext „Mentee", „Partner", „Nutzer" oder „Auftraggeber").
(2) Anwendungsbereich
Diese AGB gelten einheitlich für alle Leistungsbereiche von In&Out, insbesondere:
- B2C: Mentoring-Programme für Studierende und Young Professionals
- B2B: Partnerschaften mit Beratungsunternehmen
- B2B: Talentvermittlung (Headhunting/Recruiting)
- Plattform: Digitale Plattform für Gehalts- und Arbeitgeberbewertungen im Consulting-Bereich
Soweit ein separater Einzel- oder Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, gehen dessen Regelungen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend.
(3) Vorrang dieser AGB gegenüber Drittbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, In&Out stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Verbraucher und Unternehmer
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, sind die jeweils einschlägigen Regelungen maßgeblich.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Mentoring-Programm (B2C)
Der Vertrag über ein Mentoring-Programm kommt zustande:
a) Bei Online-Buchung über die Website von In&Out: durch Abgabe einer verbindlichen Bestellung durch den Nutzer (Klick auf die Buchungsschaltfläche) und anschließende Bestätigung per E-Mail durch In&Out.
b) Bei individuellem Mentoring nach persönlichem oder telefonischem Beratungsgespräch: durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Unterzeichnung eines individuellen Vertrags seitens In&Out, in der Regel nach Eingang der Zahlung oder einer verbindlichen Zahlungszusage.
(2) Digitale Einzelprodukte
Für den Kauf digitaler Einzelprodukte (z.B. Online-Kurse, Videomaterial) über die Website gilt § 2 Abs. 1 a) entsprechend.
(3) B2B Employer Branding Partnerschaften
Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des individuellen Employer Branding Agreements zustande. Die Unterzeichnung kann handschriftlich, durch qualifizierte elektronische Signatur oder durch wechselseitige E-Mail-Bestätigung des unterzeichneten Dokuments erfolgen. Angebote von In&Out sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) B2B Talentvermittlung
Für Talentvermittlungsleistungen wird ein separater Rahmenvertrag (Client Service Agreement) geschlossen. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Rahmenvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.
(5) Plattformnutzung
Der Nutzungsvertrag für die Plattform kommt mit der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer zustande. Für kostenpflichtige Plattformleistungen gilt § 2 Abs. 1 a) entsprechend.
(6) Ablehnungsvorbehalt
In&Out behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 B2C – Mentoring-Programm
(1) Leistungsumfang
Im Rahmen des Mentoring-Programms erbringt In&Out, je nach individuell vereinbarter Programmoption, insbesondere folgende Leistungen:
- Zugang zur In&Out E-Learning Plattform mit Videokursen und Lernmaterialien
- Persönliche 1:1 Coaching-Sessions mit qualifizierten Coaches aus dem In&Out Team
- Zugang zu Gruppen-Sessions
- Zugang zur In&Out Community
- Feedback zu Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben)
- Vorbereitung auf Case Studies, Personal Fit Interviews und analytische Tests
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
(2) Plattformzugang und Laufzeit
Der Zugang zur E-Learning Plattform wird für die vertraglich vereinbarte Dauer gewährt. Standardmäßig beträgt die Zugangszeit 120 Tage ab Freischaltung. Eine kostenpflichtige Verlängerung ist möglich, sofern individuell vereinbart. Nach Ablauf der Zugangsdauer erlischt das Nutzungsrecht an den Plattforminhalten.
(3) Coach-Einsatz
In&Out erbringt die Coaching-Leistungen durch qualifizierte Coaches ihres Teams, die über einschlägige Erfahrung in führenden Unternehmensberatungen verfügen. Bei vorübergehender oder dauerhafter Verhinderung eines Coaches ist In&Out berechtigt, einen anderen geeigneten Coach einzusetzen. Ein Anspruch auf Coaching durch eine bestimmte Person besteht nicht.
(4) Keine Erfolgsgarantie
In&Out erbringt das Mentoring-Programm mit größtmöglicher Sorgfalt und Professionalität. Eine Garantie für einen bestimmten Bewerbungserfolg oder den Erhalt eines konkreten Jobangebots wird nicht übernommen. Der Erfolg des Mentorings hängt auch von der Mitarbeit, den Voraussetzungen und dem eigenen Einsatz des Mentees ab.
(5) Mindestalter
Die Inanspruchnahme des Mentoring-Programms setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Personen unter 18 Jahren können das Programm nicht selbst buchen. Buchungen für Minderjährige sind ausschließlich durch einen Erziehungsberechtigten möglich, der dabei selbst Vertragspartner wird und sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Die Buchung durch den Erziehungsberechtigten gilt als Erklärung, dass dieser das Programm für den Minderjährigen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließt.
(6) Mitwirkungspflichten des Mentees
Der Mentee ist verpflichtet, an vereinbarten Sessions teilzunehmen und die vereinbarten Vorbereitungsaufgaben zu erfüllen.
Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn per E-Mail abgesagt oder umgebucht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder erscheint der Mentee nicht zum vereinbarten Termin, gilt die Session als durchgeführt und verbraucht; ein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung besteht in diesem Fall nicht.
Erscheint ein Coach ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, wird In&Out dem Mentee einen Ersatztermin anbieten.
§ 4 B2B – Employer Branding Partnerschaften
(1) Leistungsumfang
In&Out erbringt gegenüber Partnerunternehmen (nachfolgend „Partner") Marketing- und Employer-Branding-Dienstleistungen, die im jeweiligen Employer Branding Agreement individuell vereinbart werden. Paketbeschreibungen auf der Website von In&Out sind unverbindlich; maßgeblich ist der Inhalt des unterzeichneten Agreements.
(2) Leistungserbringung und Subunternehmer
In&Out erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können. In&Out ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, ohne dass dies der Zustimmung des Partners bedarf.
(3) Leistungsanpassung
In&Out ist berechtigt, Art und Umfang der vereinbarten Leistungen anzupassen, wenn:
- technische oder rechtliche Rahmenbedingungen dies erfordern (z.B. Wegfall, wesentliche Änderung oder Sperrung einer genutzten Plattform oder eines sozialen Netzwerks);
- sich die Reichweiten, Algorithmen oder Nutzungsbedingungen Drittplattformen wesentlich verändern;
- höhere Gewalt oder von In&Out nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung in der ursprünglich vereinbarten Form unmöglich machen.
In solchen Fällen informiert In&Out den Partner unverzüglich und bietet, soweit möglich, eine gleichwertige Alternativleistung an. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn die Alternativleistung den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich unterschreitet.
(4) Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich:
a) In&Out rechtzeitig alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Markenassets und Freigaben zur Verfügung zu stellen;
b) sicherzustellen, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien (z.B. Logos, Bilder, Texte, Case Studies) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Partner haftet vollumfänglich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und stellt In&Out von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen, frei;
c) Freigaben für von In&Out erstellte Inhalte innerhalb einer angemessenen, von In&Out gesetzten Frist zu erteilen. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Freigaben durch den Partner, verschiebt sich der vereinbarte Leistungszeitraum entsprechend, ohne dass In&Out hierfür einzustehen hat.
(5) Rechte an erstellten Inhalten
Inhalte, die In&Out im Rahmen der Partnerschaft für den Partner erstellt (z.B. Social-Media-Videos, Grafiken, Texte, Interviewaufnahmen), werden dem Partner nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung überlassen. Der Partner ist berechtigt, diese Inhalte auch nach Vertragsende für eigene Zwecke zu verwenden.
Eine Verwendung von Namen, Logos, Interviewaufnahmen, Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen sowie Case Studies des Partners zu eigenen Referenz-, Portfolio- oder Marketingzwecken durch In&Out erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Partner, sofern die betreffenden Inhalte nicht bereits öffentlich vom Partner freigegeben oder veröffentlicht wurden.
(6) Unabhängigkeit der Plattform
Eine Employer Branding Partnerschaft mit In&Out hat keinerlei Einfluss auf die Plattform für Gehalts- und Arbeitgeberbewertungen (§ 6). Bewertungen, Einträge und Daten auf der Plattform sind von der Partnerschaft vollständig unabhängig. Eine Bevorzugung, Löschung oder Beeinflussung von Plattforminhalten aufgrund einer bestehenden Partnerschaft ist ausgeschlossen.
§ 5 B2B – Talentvermittlung
(1) Anwendung des separaten Rahmenvertrags
Für Talentvermittlungsleistungen (Headhunting/Recruiting) gelten vorrangig die Bedingungen des jeweils abgeschlossenen Client Service Agreements zwischen In&Out und dem Auftraggeber. Diese AGB gelten ergänzend, soweit das Client Service Agreement keine abweichenden Regelungen enthält.
(2) Keine Garantie der Stellenbesetzung
In&Out bemüht sich nach bestem Wissen und Können um die Vermittlung geeigneter Kandidaten. In&Out übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Stellenbesetzung. Der Vermittlungserfolg hängt insbesondere von der Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten, dem Stellenprofil und den Auswahlentscheidungen des Auftraggebers ab; diese Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von In&Out.
(3) Pflichten des Auftraggebers
Die konkreten Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich Informations- und Meldepflichten im Vermittlungsprozess sowie die daraus folgenden Vergütungskonsequenzen richten sich nach dem jeweiligen Client Service Agreement.
§ 6 Plattform – Gehalts- und Arbeitgeberbewertungen
(1) Beschreibung der Plattform
In&Out betreibt eine digitale Plattform (nachfolgend „Plattform"), auf der Nutzer Informationen zu Gehältern und Bewertungen von Arbeitgebern im Consulting-Bereich abrufen, einreichen und einsehen können. Ziel der Plattform ist eine transparente, datenbasierte Orientierungshilfe für Bewerber und Talente im Beratungsmarkt.
(2) Zugang
Der Zugang zur Plattform setzt eine Registrierung voraus. Bestimmte Inhalte oder Funktionen sind ausschließlich registrierten Nutzern oder zahlenden Mitgliedern zugänglich. Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Zugangsstufe wird bei der Registrierung und Buchung dargestellt.
(3) Verifikationspflicht
Nutzer, die Bewertungen oder Gehaltsdaten einreichen möchten, sind verpflichtet, ihre Angaben zu verifizieren. Die Verifikation erfolgt durch Vorlage geeigneter Nachweise, die belegen, dass der Nutzer tatsächlich bei der bewerteten Beratung tätig war oder ist (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Unternehmens-E-Mail-Adresse oder andere von In&Out akzeptierte Nachweise). In&Out legt die konkreten Verifikationsanforderungen fest und ist berechtigt, diese weiterzuentwickeln.
Bewertungen ohne abgeschlossene Verifikation werden nicht veröffentlicht.
(4) Anonymität
Bewertungen werden anonym auf der Plattform veröffentlicht. Der Nutzername und andere identifizierende Informationen werden Dritten – insbesondere den bewerteten Unternehmen – nicht zugänglich gemacht.
In&Out speichert die personenbezogenen Daten der Nutzer intern zur Verifikation und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Eine Weitergabe erfolgt nur auf ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung hin, insbesondere im Rahmen behördlicher oder gerichtlicher Auskunftsersuchen gemäß § 21 TDDDG.
(5) Nutzergenerierte Inhalte – Rechteeinräumung
Mit dem Einreichen von Bewertungen, Gehaltsdaten oder sonstigen Inhalten (nachfolgend „Nutzerinhalte") räumt der Nutzer In&Out ein nicht exklusives, weltweites Nutzungsrecht zur Speicherung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Darstellung auf der Plattform sowie zur internen Nutzung für Betrieb, Sicherheit und Qualitätssicherung ein.
Das Recht zur öffentlichen Darstellung der individuellen Bewertung endet, wenn der Nutzer sie selbst löscht (§ 6 Abs. 7). Die Bewertung wird in diesem Fall aus der öffentlichen Darstellung entfernt.
Davon unabhängig ist In&Out berechtigt, aus Nutzerinhalten abgeleitete aggregierte und anonymisierte Daten und Auswertungen (z.B. Gehaltsstatistiken, Branchendaten, Marktberichte) dauerhaft zu nutzen, da diese keinen Personenbezug mehr aufweisen. Dies umfasst die Nutzung für eigene Berichte und Kommunikationszwecke, die Weitergabe an B2B-Partner sowie Analyse-, Forschungs- und Entwicklungszwecke einschließlich der Verbesserung automatisierter Prüfverfahren.
Zur Betrugs- und Missbrauchsprävention sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeicherte Verifikationsdaten werden nur so lange vorgehalten, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://in-and-out-consulting.com/datenschutz.
Der Nutzer erklärt und garantiert, dass er berechtigt ist, die eingereichten Inhalte bereitzustellen, und dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) verletzen.
(6) Inhaltsstandards
Nutzer sind verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße, sachlich fundierte und rechtlich zulässige Inhalte einzureichen. Es gelten insbesondere folgende Regeln:
- Bewertungen dürfen ausschließlich von Personen abgegeben werden, die bei dem bewerteten Unternehmen beschäftigt sind, beschäftigt waren, dort freiberuflich tätig sind oder waren oder sich dort beworben haben.
- Für den aktuellen Arbeitgeber darf höchstens alle zwölf (12) Monate eine neue Bewertung abgegeben werden; für ehemalige Arbeitgeber ist jeweils eine einmalige Bewertung zulässig.
- Mehrfachbewertungen desselben Unternehmens unter Verwendung unterschiedlicher E-Mail-Adressen sind unzulässig.
- Bewertungen dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten.
- Bewertungen dürfen keine Links zu externen Inhalten enthalten.
- Werbung und Spam sind untersagt.
- Schmähkritik, Beleidigungen sowie herabwürdigende Aussagen ohne sachlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis sind nicht gestattet. Nutzer verpflichten sich zu einer sachlichen und respektvollen Ausdrucksweise.
- Falsche, irreführende oder übertrieben verzerrende Inhalte sind unzulässig.
- Inhalte, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbaren, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen, sind unzulässig.
- Bezahlte, incentivierte oder anderweitig manipulierte Bewertungen sind untersagt.
(7) Bearbeitung eigener Inhalte
Bereits eingereichte Bewertungen können von den Nutzern jederzeit angepasst, aktualisiert oder gelöscht werden. Von den Nutzern gelöschte Bewertungen werden aus der öffentlichen Darstellung entfernt. Die intern zur Verifikation und Missbrauchsprävention gespeicherten Daten bleiben hiervon unberührt. Die Nutzung daraus abgeleiteter aggregierter und anonymisierter Auswertungen durch In&Out bleibt ebenfalls unberührt (§ 6 Abs. 5).
(8) Automatisierte Prüfmechanismen und Moderation
In&Out setzt zum Teil automatisierte technische Mittel ein, um die Authentizität von Bewertungen zu gewährleisten, Mehrfach- oder Fake-Bewertungen zu erkennen sowie Manipulationen zu verhindern. Die Förderung glaubwürdiger Bewertungen erfolgt durch ein Zusammenspiel aus technischen und manuellen Prüfmechanismen.
In&Out moderiert Nutzerinhalte nicht vollständig vorab. In&Out ist jedoch jederzeit berechtigt, Inhalte zu prüfen und zu entfernen, wenn diese gegen die Inhaltsstandards gemäß § 6 Abs. 6 oder gegen geltendes Recht verstoßen. Dies gilt insbesondere nach Eingang von Meldungen durch Dritte.
In&Out ist berechtigt, die Erbringung der Plattformleistungen für Nutzer, die wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung vorübergehend auszusetzen. Ebenso kann In&Out die Bearbeitung von Meldungen von Personen aussetzen, die wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen.
(9) Beschwerdemanagement und Löschungsanfragen
Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder ernsthafte, substanziierte Zweifel an der Echtheit einer Bewertung können über das auf der Plattform bereitgestellte Meldeformular oder per E-Mail an contact@in-and-out-consulting.com eingereicht werden (Art. 16 DSA). Die Meldung soll die betroffene Bewertung (URL oder genaue Position), eine Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit sowie Kontaktdaten des Meldenden enthalten. In&Out prüft die Meldung und informiert den Meldenden über das Ergebnis.
Nutzer und betroffene Dritte haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs (6) Monaten nach einer Entscheidung von In&Out über die Veröffentlichung, Beibehaltung oder Entfernung eines Inhalts Beschwerde einzulegen (internes Beschwerdemanagementsystem). Beschwerden werden von angemessen qualifiziertem Personal zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür bearbeitet. In&Out informiert den Beschwerdeführer unverzüglich über die getroffene Entscheidung und deren Begründung.
Ein Anspruch auf Löschung einer Bewertung besteht ausschließlich bei nachgewiesenem Verstoß gegen die Inhaltsstandards (§ 6 Abs. 6) oder gegen gesetzliche Vorschriften. Die bloße Unzufriedenheit eines bewerteten Unternehmens mit dem Inhalt einer Bewertung begründet keinen Löschungsanspruch.
(10) Unzulässige Einflussnahme durch Unternehmen
Auf der Plattform bewerteten Unternehmen ist es insbesondere untersagt:
- Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Freiberufler, Bewerber oder Dritte durch Vergütung, Gewährung von Vorteilen oder Aussicht auf Vorteile zur Abgabe, Änderung oder Löschung von Bewertungen zu veranlassen;
- selektiv nur bestimmte Personengruppen zur Abgabe von Bewertungen aufzufordern;
- Druck oder psychische Zwangswirkung zur Abgabe, Änderung oder Löschung von Bewertungen auszuüben.
Bei Kenntnis solcher Verstöße ist In&Out berechtigt, das betreffende Unternehmensprofil zu überprüfen, eine Stellungnahme zu verlangen und bei Bestätigung des Verdachts einen entsprechenden Hinweis auf dem Profil anzuzeigen.
(11) Haftung für Plattforminhalte
In&Out übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch Nutzer eingereichten Inhalte. Die Inhalte geben ausschließlich die subjektive Einschätzung des jeweiligen Nutzers wieder. In&Out haftet für nutzergenerierte Inhalte nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Plattformbetreiber (insb. §§ 7 ff. DDG bzw. anwendbares Recht).
(12) Algorithmenbasierte Funktionen und künstliche Intelligenz
Die Plattform kann algorithmenbasierte Verfahren und Methoden der künstlichen Intelligenz einsetzen, um Inhalte aufzubereiten, zu sortieren, zu analysieren und dem Nutzer darzustellen (z.B. Gehaltsauswertungen, Ranking von Bewertungen oder datenbasierte Einblicke in den Beratungsmarkt). Informationen über die verwendeten Systeme und die wesentlichen Parameter, die der Priorisierung oder Darstellung von Inhalten zugrunde liegen, werden auf der Plattform bereitgestellt.
Automatisiert generierte Auswertungen und Einblicke dienen ausschließlich der Orientierung, können Fehler enthalten und stellen keine Berufs-, Karriere- oder sonstige professionelle Beratung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Urteilsbildung des Nutzers. In&Out übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit algorithmisch generierter Inhalte.
§ 7 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Registrierungspflicht
Für die Nutzung bestimmter Leistungen – insbesondere der Plattform und des Mentoring-Programms – ist eine Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.
(2) Richtigkeit der Angaben
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschen Angaben oder im Namen Dritter ist untersagt.
(3) Kontosicherheit
Die Anmeldung zur Plattform erfolgt passwortlos (Login-Code an die hinterlegte E-Mail-Adresse) oder über die Verknüpfung mit einem Drittanbieter-Konto (z. B. Google oder LinkedIn). Der Nutzer ist verpflichtet, das hierfür genutzte E-Mail-Konto bzw. Drittanbieter-Konto vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen, und ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Nutzerkonto erfolgen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unberechtigten Zugriff ist In&Out unverzüglich zu informieren.
(4) Kontosperrung und -löschung
In&Out ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Der Nutzer wird hierüber, sofern möglich, vorab informiert.
Löscht ein Nutzer sein Konto selbst, wird er im Löschprozess aktiv gefragt, ob seine veröffentlichten Bewertungen ebenfalls entfernt werden sollen. Entscheidet sich der Nutzer für die Entfernung, werden seine Bewertungen unverzüglich aus der öffentlichen Darstellung entfernt. Entscheidet er sich dagegen oder trifft er keine Auswahl, bleiben bereits veröffentlichte Bewertungen weiterhin öffentlich sichtbar. Der Nutzer kann die Entfernung seiner Bewertungen auch nachträglich jederzeit per E-Mail an contact@in-and-out-consulting.com beantragen.
Intern zur Verifikation und Missbrauchsprävention gespeicherte Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Aggregierte und anonymisierte Auswertungen, die keinen Personenbezug mehr aufweisen, bleiben hiervon unberührt (§ 6 Abs. 5).
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) B2C Mentoring und digitale Produkte
Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Leistungsoption. Der konkrete Preis wird dem Mentee vor Vertragsabschluss mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto. Ratenzahlung ist möglich, sofern individuell vereinbart. Die B2C-Preise für das Mentoring-Programm und die zugehörigen digitalen Inhalte sind von der Umsatzsteuer befreit; die genannten Preise sind daher Endpreise ohne Umsatzsteuerausweis. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. In&Out ist berechtigt, den Zugang zu digitalen Inhalten und Plattformleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
(2) B2B Employer Branding Partnerschaften
Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten richten sich nach dem jeweiligen Employer Branding Agreement. Alle B2B-Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) B2B Talentvermittlung
Vergütung und Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Client Service Agreement.
(4) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ruht die Pflicht von In&Out zur Leistungserbringung. In&Out ist nach schriftlicher Mahnung berechtigt, die Leistungserbringung vollständig auszusetzen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug (§§ 280, 286 BGB) bleiben unberührt.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von In&Out schriftlich anerkannt ist.
§ 9 Widerrufsrecht (nur B2C)
(1) Grundsätzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Buchung) grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei digitalen Inhalten (z.B. Online-Kursen, Videomaterial), wenn In&Out mit der Leistungserbringung begonnen hat und der Verbraucher vor Beginn der Leistung:
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass In&Out mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- bestätigt hat, dass er mit dem Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Die Bestätigung erfolgt im Buchungsprozess durch eine aktiv zu setzende Checkbox. Mit deren Bestätigung verzichtet der Verbraucher ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch In&Out, wenn In&Out mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(4) Rechtsfolgen des Widerrufs und Wertersatz
Macht der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam geltend, werden bereits geleistete Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass In&Out vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt, kann In&Out Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verlangen (§ 357a BGB), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn die hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) B2C Mentoring
Das Mentoring-Programm läuft für die vertraglich vereinbarte Dauer (Standardlaufzeit: 120 Tage ab Freischaltung). Eine ordentliche Kündigung durch den Mentee vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen, da es sich um ein befristetes Leistungsprogramm handelt, das inhaltlich auf die Gesamtlaufzeit ausgelegt ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 10 Abs. 3). Ein wichtiger Grund für den Mentee liegt insbesondere vor, wenn In&Out die vereinbarten Leistungen dauerhaft oder wesentlich nicht erbringt. Persönliche Umstände des Mentees (z.B. Erkrankung, berufliche Veränderung) berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung, sofern In&Out nicht selbst die Ursache gesetzt hat. In begründeten Härtefällen ist In&Out jedoch bereit, individuelle Lösungen (z.B. Laufzeitpause, Übertragung des Programmzugangs) zu prüfen; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
(2) B2B Employer Branding Partnerschaften
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab dem im Employer Branding Agreement vereinbarten Datum des Inkrafttretens. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.
(3) Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch In&Out sind insbesondere:
- anhaltender Zahlungsverzug über 30 Tage trotz schriftlicher Mahnung;
- schwerwiegender oder wiederholter Verstoß des Vertragspartners gegen diese AGB;
- unlauteres, rufschädigendes oder das Ansehen von In&Out beeinträchtigendes Verhalten des Vertragspartners;
- Insolvenz oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners.
Die außerordentliche Kündigung durch In&Out entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen.
(4) Plattformnutzung
Das Nutzungsverhältnis für die Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform (E-Mail genügt) beendet werden. Nach Kontolöschung können Nutzer die Entfernung ihrer veröffentlichten Bewertungen beantragen. Aggregierte und anonymisierte Auswertungen, die aus Nutzerinhalten abgeleitet wurden, darf In&Out auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses weiter verwenden (§ 6 Abs. 5).
(5) Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail an contact@in-and-out-consulting.com genügt.
(6) Kündigungsschaltfläche und Checkout-Beschriftung
Für online abgeschlossene entgeltliche Verbraucherverträge über Dauerschuldverhältnisse (z.B. Plattform-Abonnements) stellt In&Out auf der Website eine jederzeit leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB bereit. Buchungsschaltflächen bei zahlungspflichtigen Verbraucherbestellungen werden eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnet (§ 312j BGB).
§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Eigentum von In&Out
Alle Inhalte auf der Website, der Plattform und in den Mentoring-Materialien (insbesondere Texte, Videos, Grafiken, Datenbanken, Software, Marken und Logos) sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum von In&Out oder werden mit Genehmigung Dritter genutzt. Alle Rechte bleiben vorbehalten.
(2) Nutzungsrecht des Vertragspartners
Dem Nutzer/Mentee/Partner wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Inhalte ausschließlich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs zu nutzen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Verbotene Nutzung
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von In&Out ist insbesondere untersagt:
- Vervielfältigung, Weitergabe, Verkauf oder Vermietung von Inhalten
- Öffentliche Wiedergabe oder Veröffentlichung von Inhalten auf eigenen Kanälen
- Screen-Recording, Mitschnitt oder sonstige Aufzeichnung von Videoinhalten und Lernmaterialien
- Nutzung der Inhalte zur Schulung oder Ausbildung Dritter (z.B. als Coach oder Trainer)
- Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen, die mit dem Angebot von In&Out konkurrieren, unter Verwendung der Lernmaterialien
- Verwendung von Inhalten zu sonstigen kommerziellen Zwecken
- Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Eingriffe in Software oder technische Systeme von In&Out
- Systematisches Auslesen (Scraping) von Daten der Website oder Plattform
Mit Ablauf oder Beendigung der Lizenz ist der Nutzer verpflichtet, alle heruntergeladenen Materialien in seinem Besitz – ob in elektronischer oder gedruckter Form – zu löschen oder zu vernichten.
(4) Meldung von Rechtsverletzungen
Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen auf der Plattform oder der Website nimmt In&Out unter contact@in-and-out-consulting.com entgegen.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
(1) Unbeschränkte Haftung
In&Out haftet unbeschränkt für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz;
- sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
(2) Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Im Übrigen haftet In&Out bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird – d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Ausschluss weitergehender Haftung
Eine weitergehende Haftung von In&Out ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus dem Verlust von Daten, sofern diese nicht durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers hätten vermieden werden können.
(4) Haftungshöchstbetrag
Unbeschadet der vorstehenden Absätze ist die Gesamthaftung von In&Out gegenüber einem Vertragspartner für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis – soweit nach geltendem deutschen Recht zulässig – auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Vertragspartner in den sechs (6) Monaten vor Entstehung des anspruchsbegründenden Ereignisses an In&Out gezahlt hat. Für Verbraucher gilt diese Begrenzung nicht, soweit sie nach § 309 Nr. 7 BGB oder anderen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unzulässig wäre.
(5) Haftung für nutzergenerierte Inhalte
In&Out übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität nutzergenerierter Inhalte (Bewertungen, Gehaltsdaten). Die Haftung für nutzergenerierte Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Plattformbetreiber (insb. §§ 7 ff. DDG bzw. anwendbares Recht).
(6) Verfügbarkeit der Plattform
In&Out bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform und der Online-Dienste, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Unterbrechungen infolge geplanter Wartungsarbeiten oder technischer Störungen berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung, sofern sie nicht wesentlich und nachhaltig in die vertraglich vereinbarten Leistungen eingreifen.
(7) Freistellung durch den Partner
Diese Regelung gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Unternehmer stellen In&Out von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung dieser AGB oder aus der rechtswidrigen Nutzung der Dienste von In&Out durch den Unternehmer ergeben. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Unternehmer bereitgestellte oder veröffentlichte Inhalte.
§ 13 Datenschutz und Marketing-Kommunikation
(1) Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch In&Out erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung von In&Out zu entnehmen, abrufbar unter:
https://in-and-out-consulting.com/datenschutz
(2) Marketing-Kommunikation
Der Nutzer kann gesondert und freiwillig einwilligen, werbliche Informationen von In&Out (z.B. Newsletter, Angebote, Events) per E-Mail zu erhalten. Die Einwilligung erfolgt über einen separaten, nicht vorangekreuzten Opt-in bei der Registrierung oder im Buchungsprozess und ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.
Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widerrufen werden, z.B.:
- durch Klick auf den Abmeldelink in einer E-Mail von In&Out, oder
- per E-Mail an contact@in-and-out-consulting.com.
Transaktionale E-Mails (z.B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Terminbestätigungen) sind keine Werbung und werden unabhängig von einer Marketing-Einwilligung versendet, da sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
(3) Verbraucherschlichtung und Online-Streitbeilegung
In&Out ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis steht Verbrauchern der ordentliche Rechtsweg offen.
§ 14 Änderungen der AGB
(1) Recht zur Änderung
In&Out ist berechtigt, diese AGB zu ändern, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Weiterentwicklung des Leistungsangebots oder neuen Produkten und Plattformfunktionen.
(2) Information der Nutzer
Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Vertragspartner per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die Benachrichtigung erfolgt mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB.
(3) Zustimmungsfiktion
Widerspricht der Vertragspartner den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung in Textform, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. In&Out wird in der Benachrichtigung ausdrücklich auf die Bedeutung der Frist und die Folgen des Nichtwidersprechens hinweisen.
Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten, Preise, Laufzeiten, Kündigungsrechte oder den Kern der geschuldeten Leistungen betreffen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners erforderlich.
(4) Widerspruchsfolge
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gegen geänderte AGB steht In&Out das Recht zur ordentlichen Kündigung des betroffenen Vertragsverhältnisses zu. Bestehende Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt ergänzend das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit dieses für den Verbraucher günstiger ist.
(2) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, sofern:
- der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder
- der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sprache des Vertrags
Vertragssprache ist Deutsch. Sollte ein Vertrag oder eine Kommunikation in einer anderen Sprache geführt werden, ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Textform
Soweit diese AGB keine strengere Formvorschrift vorsehen, genügt für Erklärungen und Mitteilungen die Textform (E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(6) Keine Übertragung
Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit In&Out nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von In&Out auf Dritte übertragen. In&Out ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen.
(7) Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder zur Geltendmachung von Rechten wenden Sie sich bitte an:
In&Out Consulting GmbH Birketweg 21, 80639 München E-Mail: contact@in-and-out-consulting.com Website: https://in-and-out-consulting.com
Diese AGB wurden zuletzt im September 2026 aktualisiert.
Anhang 1 – Widerrufsbelehrung
(gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
In&Out Consulting GmbH Birketweg 21, 80639 München E-Mail: contact@in-and-out-consulting.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme (nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag, wenn In&Out die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch In&Out verlieren.
Bei digitalen Inhalten: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. Online-Kurse, Videomaterial), wenn In&Out mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass In&Out mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Die Zustimmung und Bestätigung gemäß den vorgenannten Absätzen erfolgt im Buchungsprozess durch eine aktiv zu setzende Checkbox.
Anhang 2 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: In&Out Consulting GmbH Birketweg 21, 80639 München E-Mail: contact@in-and-out-consulting.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________
Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.